Nutzungs- und Vertragsbedingungen

A. Allgemeines

§ 1 Präambel

1.1. Die Digital Buildings AG, Schickardstrasse 60, 71034 Böblingen, Deutschland (im Folgenden: “DBI AG”) entwickelt unter der Marke berta & rudi eine browserbasierte KI-unterstützte Software zur Energieberechnung von Gebäuden und Anlagen. Sie stellt diese für die Konzept- und Vorplanung (HOAI) von Bauprojekten nach bestimmten Lizenzmodellen (Plan) in erster Linie als Software as a Service über eine Plattform (im Folgenden: “berta & rudi-Plattform”) ihren Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Kunden nutzen für die Energiebedarfsberechnungen, sowie zur Auslegung/Dimensionierung von Energieerzeugern eigene Ausgangsdaten (Regelfall). Daneben können auch Modelldaten zur Verfügung gestellt werden. Außerdem bietet die DBI AG als Zusatzleistung spezielle Experten-Beratungs- und Schulungsdienstleistungen, sowie über die Anwendung hinausgehenden fachlichen Support. Darüber hinaus gehört zum Portfolio die Aufbereitung spezieller technischer Inhalte für die Anwendung sowie die Integration dieser über eigene Schnittstellen in andere Unternehmensabläufe. 

1.2. Diese Nutzungs- und Vertragsbedingungen regeln neben einem Allgemeinen Teil (Abschnitt A) den Zugang zur berta & rudi-Plattform in Form einer SaaS-Lösung (Abschnitt B). Diese Bedingungen regeln weiterhin die Bereitstellung und Bedingungen der Zusatzleistungen, wie Support-Dienstleistungen (Abschnitt C) oder Beratungs- und Schulungsangeboten (Abschnitt D). 

§ 2 Geltungsbereich

2.1. Diese Vertrags- und Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Auftraggeber, welche die Software und die weiteren unter § 1 bezeichneten Angebote in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen wollen (im Folgenden: “Kunden”), und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. 

2.2. Anderweitige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn DBI AG ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt. 

2.3. Die vorliegenden Vertrags- und Nutzungsbedingungen legen zusammen mit dem jeweils geltenden Preis- und Abonnement-Plan, der Dokumentation und der Leistungsbeschreibung sowie dem Service-Level-Agreement/SLA gegebenenfalls konkretisiert in zusätzlichen Angeboten zunächst die ausschließlich geltenden vertraglichen Bedingungen fest. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO als ergänzender Bestandteil dieser Nutzungs- und Vertragsbedingungen haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung in Textform von der DBI AG maßgebend. 

2.4. Im Übrigen gehen die speziellen Regelungen zu Vertragsleistungen in diesen Bedingungen den Allgemeinen vor. Sollten im Auftragsverarbeitungsvertrag abweichende Regelungen zu den hier beschriebenen getroffen sein/werden, gehen erstere vor. 

§ 3 Vertraulichkeit

3.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 

3.2. Alle Unterlagen, die im Rahmen der Beratungszusammenarbeit an den Kunden weitergeben werden, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen hausintern genutzt und vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Einverständnis von DBI zulässig.  

§ 4 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

4.1. Das kostenpflichtige Vertragsverhältnis beginnt mit ordnungsgemäßem Abschluss des Bestellprozesses über die Internetseite für ein bestimmtes Abonnement für die Dauer des ausgewählten Vertragszeitraumes bzw. durch Annahme eines von der DBI AG übersandten Angebotes (Vertragsschluss). 

4.2. Einzelheiten zum Umfang der Zugangslizenz (Abonnement), der Vertragslaufzeit und den Preisen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den zur Verfügung gestellten Abo- und Lizenzmodellen. Die Leistungsbeschreibung sowie die Abo- und Lizenzmodelle können auf der Internetseite von DBI AG (https://berta-rudi.com) eingesehen und unter der Url: https://berta-rudi.com//leistungsbeschreibung/ bzw. https://berta-rudi.com/preise/ heruntergeladen werden. 

4.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch, bei monatlicher Zahlweise/Laufzeit um einen Monat, bei jährlicher oder zunächst mehrjährlicher Zahlweise/Laufzeit um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum Ende der Laufzeit ordentlich gekündigt wird. 

4.4. Kündigungen erfolgen in der Regel über das Kundenportal (app.berta-rudi.com) durch Betätigen des entsprechenden Kündigungsbutton. 

4.5. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

4.6. Ein wichtiger Grund für eine Partei liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt. 

4.7. Ein wichtiger Grund für DBI AG liegt auch dann vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder insbesondere die nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung des gebuchten SaaS-Dienstes verletzt. 

4.8. Eine fristlose Kündigung setzt außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Geschäftsaufgabe voraus, dass der andere Teil schriftlich gemahnt und/oder aufgefordert wurde, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen 

4.9. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die DBI AG dem Kunden die aufgrund dieser Vereinbarung archivierten Daten (in üblichen Dateiformaten bevorzugt JSON aber auch in CVS oder Excel) überlassen (B § 9). Die Herausgabe der Daten erfolgt bis zum Vertragsende durch Bereitstellen eines Download-Links. Die DBI AG bleibt insbesondere zur Verbesserung der Anwendung berichtigt, nicht personenbezogene Daten weiter zu nutzen. 

§ 5 Haftung und Schadensersatz

5.1. DBI AG schließt die Haftung für solche Fälle aus, in denen der Haftungsgrund auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruht, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen Dritter, insbesondere von Erfüllungsgehilfen. 

5.2. Für den Verlust von Daten haftet DBI AG nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, einer eigenen Verpflichtung zur Datensicherungen nachzukommen, und deshalb die Daten nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Verpflichtungen zur Datensicherung/Backup für den Kunden übernimmt die DBI AG nur dann, wenn dies ausdrücklich in der dem jeweiligen Plan zugrundliegenden Leistungsbeschreibung vereinbart ist.  

§ 6 Vergütung

6.1. Nach diesen Vertragsbedingungen vereinbarte Vergütungen sind im Voraus zu entrichten. Der Vorauszahlungszeitraum entspricht der gewählten Vertragsdauer im jeweiligen Abonnement. Zahlungen sind mit Abschluss bzw. Vertragsverlängerung und Überlassung einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig. Abweichende Zahlungsziele werden gesondert ausgewiesen. Etwaig gewährte Rabatte werden gesondert ausgewiesen. Deren Höhe wird im Bestellvorgang unmittelbar angezeigt bzw. ergibt sich aus dem zu zahlenden Endbetrag. 

6.2. Notwendige Reisekosten sind gesondert zu vergüten (siehe https://berta-rudi.com/zusatzleistung-verguetung/). Dazu gehören insbesondere Kosten für An- und Abreise, ggf. Übernachtungskosten sowie sonstige im Zusammenhang mit etwaigen Workshops veranlasste Auslagen und Nebenkosten, wie zusätzliche Materialkosten. Aufgebrachte Reisezeit je Mitarbeitenden wird nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Als Reisezeit gilt die Anfahrt zum und vom Kunden vom jeweiligen Arbeitsort des Mitarbeitenden. 

6.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich etwa bestehender gesetzlicher Steuern oder vergleichbarer staatlicher Abgaben. 

§ 7 Aufrechnung/Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden wird ausgeschlossen, es sei denn diese

  • sind unbestritten, 
  • rechtskräftig festgestellt oder 
  • haben ihren Ursprung im gleichen Vertragsverhältnis (Synallagma)
 

7.2. Soweit an Arbeitsergebnissen Eigentum und/oder Nutzungsrechte dem Kunden gegenüber eingeräumt werden, stehen diese unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung aller Verpflichtungen aus dem mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis. 

§ 8 Customizing/Zusatzleistungen

8.1. Funktionsanforderungen, welche über die in der Leistungsbeschreibung für den gewählten Plan beschriebenen Funktionen (Leistungsbeschreibung) hinausgehen, und andere Zusatzfunktionen und -leistungen kann DBI AG zusammen mit der notwendigen Dokumentation auf Anfrage als zusätzliche Zusatzentwicklungen und Erweiterung des SaaS-Angebots anbieten. Solche Zusatzentwicklungen setzen eine eigene Vereinbarung voraus, in der zumindest das Anforderungs-/Leistungsprofil der Funktionserweiterung oder Zusatzfunktion(en) beschrieben, sowie die Details zum weiteren Support und Pflege der Zusatzentwicklung vereinbart sind. Ist in der gesonderten Vereinbarung nichts Weiteres geregelt, werden an den Zusatzentwicklungen keine unmittelbaren Nutzungs- oder sonstige Leistungsschutzrechte – über den Zugang als SaaS-Applikation für die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus – dem Kunden eingeräumt. Diese verbleiben zur freien Verfügung bei DBI AG. 

8.2. Zusatzentwicklungen werden auf Tagesbasis vergütet. Vergütungspflichtig sind alle zur Realisierung der Zusatzentwicklung erforderlichen Arbeiten/Tätigkeiten vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zur Abnahme. Insbesondere aber nicht abschließend sind das die folgenden Tätigkeiten: 

  • Beratung/Unterstützung bei der Erstellung eines Anforderungs-/Leistungsprofils der neuen Funktion bzw. Funktionserweiterung, 
  • Visualisierung der neuen Features etwa in Form von sogenannten Mockups oder in anderer Weise, 
  • Entwicklung des Features, einschließlich erforderlicher Tests. 
  • Einen Nachweis der geleisteten Arbeiten erfolgt über das jeweilige Arbeitspaket.
 

8.3. Die Entwicklung der beauftragten Features erfolgt auf Systemen von DBI AG (Testumgebung). Der Kunde stellt erforderliche Testdaten bzw. notwendige Informationen zur eigenen Systemumgebung zur Verfügung. Alle mit der Zusatzentwicklung notwendigen Arbeiten erfolgen per Fernzugriff (remote), es sei denn eine Vorort-Anwesenheit beim Kunden ist erforderlich. 

8.4. Die Abnahme des Features erfolgt durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige der Abnahmereife durch DBI-AG in der Testumgebung. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme innerhalb der 14 Tage, gilt die Software danach als abgenommen, es sei denn diese ist in diesem Zeitpunkt mit wesentlichen Mängeln behaftet. 

8.5. Anschließend sind die Features über den Zugang des Kunden zugänglich. 

8.6. Die Regelungen zur Mängelgewährleistung (siehe SLA) gelten für Zusatzentwicklungen entsprechend. 

§ 9 Änderungsvorbehalt

9.1. DBI AG behält sich vor, Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder vertraglich geschuldete Leistungen zu ändern oder anzupassen, 

  • wenn diese an das geltende Recht angepasst werden müssen, insbesondere im Falle einer veränderten Gesetzeslage, Entwicklungen in der Rechtsprechung oder wenn DBI AG einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung nachkommen muss, 
  • wenn technische oder prozessuale Veränderungen, die ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden sind, eine Änderung erforderlich machen, 
  • wenn DBI AG neue oder zusätzliche Leistungen anbietet, die in die Nutzungsbedingungen mit aufgenommen werden müssen, und dies keine Nachteile für das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis mit sich bringt, oder 
  • wenn die Änderungen für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft sind, 
  • wenn eine Preisanpassung notwendig ist.
 

9.2. Im Falle einer notwendigen Preisanpassung wird diese Änderungen nur nach Zustimmung des Kunden wirksam. Preisanpassungen erfolgen mit Wirkung für den auf das Verlangen folgenden Abrechnungszeitraum. Sie werden rechtzeitig vor dem beabsichtigten Inkrafttreten/ dem Beginn des neuen Abrechnungszeitraums in Textform oder über das Kundenportal bekannt gegeben 

9.3. Übrige Änderungen im Sinne des 9.01 werden dem Kunden in Textform in der Regel per E-Mail oder über das Kundenportal mitgeteilt. In dieser Änderungsmitteilung wird der Zeitpunkt angegeben, zu welchem die Änderungen in Kraft treten. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen ab diesem Zeitpunkt als vom Kunden anerkannt, sofern nicht in der Mitteilung ein späteres Datum genannt ist. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde gesondert hingewiesen. 

9.4. Widerspricht der Kunde in den Fällen des § 9.03 den Änderungen oder stimmt er der Preisanpassung (9.02) nicht rechtzeitig zu, endet das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen/Preisanpassung. Sonstige Rechte des Kunden über die Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben unberührt. 

9.5. Dieser Änderungsvorbehalt gilt in gleicher Weise für Änderungen am Auftragsverarbeitungsvertrag als bindender Ergänzung zu diesen Nutzungs- und Vertragsbedingungen. 

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1. Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

10.2. Für Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der für den Sitz der DBI AG in Böblingen, Deutschland, zuständig. DBI AG ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen. Vorstehendes gilt ebenfalls, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

§ 11 Subunternehmen

11.1. DBI AG ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Verpflichtungen oder seiner Verpflichtungen im Ganzen aus dem zugrundliegenden Vertragsverhältnis auf Subunternehmen zurückzugreifen. 

§ 12 Referenzen

12.1. DBI AG ist berechtigt im angemessenen und üblichen Umfang auf die Nutzung von DBI AG-Produkten durch den Kunden, welche auf einem Vertragsverhältnisses mit der DBI AG beruhen, in Referenzlisten hinzuweisen und zur Außenkommunikation zu nutzen und insbesondere auf der Webseite zu veröffentlichen. 

§ 13 Sonstige Regelungen

13.1. Werden dem Kunden diese Nutzungsbedingungen auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien ist allein die deutsche Fassung maßgeblich. 

B. Bereitstellung als Software-as-a-Service (Cloud)

§ 1 Gegenstand

1.1. Die Regelungen dieses Abschnittes B gelten für die Bereitstellung und Zugänglichmachung der in dem gültigen Preis- und Abo-Plan und der dazu gehörenden Leistungsbeschreibung/SLA beschriebenen Features und Dienstleistungen als SaaS-Lösung. Dies umfasst insbesondere den browserbasierten Zugang zur berta & rudi-Plattform (im Folgenden: „Software“) über das Internet. 

1.2. Die Zugänglichmachung der Software erfolgt im Verfügungsbereich von der DBI AG (Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) für die vereinbarte Vertragsdauer Der Kunde ist verantwortlich, dass seine Systeme auf dem jeweils aktuellen Stand sind, um insbesondere keine Fehler bei der Kommunikation mit der Schnittstelle zu erzeugen. Die Anforderungen an die Systeme des Kunden sind in der Leistungsbeschreibung und den SLA vorgegeben. Notwendige Anpassungen auf den eigenen Systemen nimmt der Kunde selbst vor. DBI AG informiert in geeigneter Form, in der Regel über das Notification Center und/oder über Newsletter rechtzeitig über Updates an den Schnittstellen und dadurch notwendige Anpassungen auf den Systemen des Kunden. 

1.3. Weitere Einzelheiten zu den von DBI AG zu erbringenden Dienstleistungen, insbesondere zum Leistungs- und Funktionsumfang von berta & rudi oder ihrer technischen und zeitlichen Verfügbarkeit, der Datenportabilität oder der geltenden Servicelevel ergeben sich aus dem gebuchten Abo-/Preis-Plan, der unter der Url https://berta-rudi.com/leistungsbeschreibung/ über die Webseite abrufbaren Leistungsbeschreibung und Service Level Agreements (SLA) sowie ggf. aus ergänzenden (Zusatz-)Angeboten. 

1.4. DBI AG kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Der Kunde wird über die aktualisierten Versionen und etwaige Nutzungshinweise per E-Mail oder innerhalb der Software informiert. 

1.5. Die dem Vertrag zugrundeliegende Leistungsbeschreibung sowie die aktuellen Pläne sind über das Internet unter https://berta-rudi.com/leistungsbeschreibung/ abrufbar. Im Rahmen von Zusatzvereinbarungen sind diese Informationen dem Angebot als Anlage beigefügt. 

§ 2 Zugang

2.1. Die Zugangsgewährung und berechtigte Nutzung aktiver Module der Software über das Internet erfolgt nutzerbasiert nach einem Seat-Modell für eine zunächst bei Vertragsschluss gewählte Laufzeit. Der Kunde bestellt/belegt ein bestimmtes Abonnement mit einem festgelegten (Starter- und Professional-Abo) oder einem für den Vertragszeitraum im Voraus selbstgewählten Seatkontingent/ Anzahl an Seats (Organization/Enterprise).  

2.2. Das gebuchte Seat-Kontingent sowie der damit begründete Nutzungszugang bezieht sich auf jeweils einen Nutzer des Kunden.  

2.3. Eine Seat-Vergabe erfolgt automatisch durch das jeweilige erstmalige (Neu-) Anmelden eines Nutzers am System während der Vertragslaufzeit, sofern das gewählte Abonnement noch freie Seats enthält. Der Kunde ist bei jeder Neuanmeldung verantwortlich für die Einhaltung der im Voraus gebuchten Seats. (Seatkontingent) Durch endgültiges und vollständiges Löschen eines Nutzer nebst der dazugehörigen Daten können Seats für die Laufzeit des dazugehörigen Abonnements wieder freigegeben werden. Ein Übertrag freier Seats in ein anderes Abonnement ist nicht möglich.  

2.4. Sind alle Seats eines Abonnements vergeben, müssen weitere Abonnements unter denen im Zeitpunkt des Abschlusses für dieses geltenden Konditionen (insbesondere Preise, Laufzeit, Leistungsumfang etc.) mit zusätzlichen Seats hinzugebucht werden. Eine Erhöhung eines Seatkontingents in einem laufenden Abonnement ist nicht möglich. Weitere Abonnements können selbstständig durch den Kunden im Kundenportal hinzugebucht werden.  

2.5. Die aktiven Seats im laufenden Abrechnungsjahr werden von der DBI AG fortlaufend festgestellt und sind über das Kundenportal einsehbar. 

§ 3 Nutzungsumfang

3.1. Der Zugang zur Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung für das gewählte Abonnement, die für dieses vereinbarte Anzahl an Seats/Nutzern und die Vertragslaufzeit über ein Kundenkonto gewährt. Über das Kundenkonto kann das Abonnement verwaltet, insbesondere weitere Abonnements abgeschlossen oder zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt/beendet werden.  

3.2. Die Software erlaubt das Teilen von Inhalten mit Dritten. Sofern dies nicht selbst als Nutzer angelegt sind, erhalten Dritte eine Nur-Leseberechtigung. Sollen Dritte darüberhinausgehende Rechte erhalten, müssen diese als Nutzer unter Verwendung der gebuchten Seatkontingente angelegt werden. Die Zugriffmöglichkeit und der Nutzungsumfang Dritter sind bedingt durch die Rechte des Kunden.  

3.3. Der Kunde stellt sicher und steht dafür ein, dass alle Nutzer die Software nur im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen nutzen. Die Nur Lese-Möglichkeit für Dritte ist ein besonderes Feature der Software und begründet keine vertragliche Beziehung dieser zu DBI AG. Diese sind Erfüllungsgehilfen des Kunden und erhalten von diesem in dieser Funktion Zugang zur Software. Weitere Einzelheiten zur Nutzungsmöglichkeit des Hauptnutzers sowie zum weiteren Funktionsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. 

3.4. Weitergehende Nutzungsrechte an der Software selbst, insbesondere Vervielfältigungs-, Veräußerungs- und/ oder Vermietrechte sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen und werden nicht eingeräumt. 

3.5. DBI AG ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. 

§ 4 Vergütung

4.1. Der Kunde verpflichtet sich für den Zugang und ggf. den Support für das gebuchte bzw. erweiterte Seat-Kontingent zur Zahlung des vereinbarten Entgelts. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Preisliste und ggf. ergänzenden Angeboten, soweit an dieser Stelle nichts Abweichendes geregelt ist. 

4.2. DBI AG ist berechtigt, nach der jeweils aktuellen Preisliste eine zusätzliche Vergütung für Leistungen zu verlangen, die der Kunde wegen Verletzung seiner Pflichten, insbesondere der nach B § 5 verursacht, oder die der Kunde zusätzlich beauftragt hat. 

4.3. Die jeweils geltenden Preise sind unter https://berta-rudi.com/preise/ abrufbar und sind Bestandteil dieser Vereinbarung. 

§ 5 Obliegenheit des Kunden

5.1. Der Kunde wird für den Zugriff auf sein Benutzerkonto selbst einen Nutzernamen und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und unbefugten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Gewährleistung sicherzustellen. DBI AG kann weitere Richtlinien, insbesondere zur Passwortqualität und Zugangssicherheit erlassen und in Form von Zugangsbeschränkungen durchsetzen.  

5.2. Der Kunde ist Verantwortlicher für die von ihm zur Verfügung gestellten und verarbeiteten Daten. Soweit auch personenbezogene Daten betroffen sind, verarbeitet die DBI AG die Daten nur im Auftrag des Kunden (siehe B § 9 Datenschutz). Unbeschadet einer Verpflichtung von DBI AG zur Datensicherung (Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung des Plans), ist der Kunde verpflichtet, zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zur eigenen Datensicherung zu nutzen. 

5.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.  

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit dem geltenden Recht, insbesondere mit den geltenden Gesetzen, gerichtlichen Entscheidungen, behördlichen Auflagen oder Anordnungen sowie unter Wahrung der Rechte Dritter und im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen zu nutzen. 

5.5. Der Kunde verpflichtet sich, DBI AG alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung insbesondere der in B § 5 geregelten Pflichten entstehen und darüber hinaus, DBI AG von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die Dritte aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Kunden gegen DBI AG geltend machen. 

§ 6 Fehlerbehebung, Verfügbarkeit, Wartung, Haftung für anfängliche Mängel

6.1. Details zu Fehlerbehebungen, Verfügbarkeit und Wartung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung/Angebot bzw. den Service Level Agreements (SLA). Im Falle einer Störung oder einer systemseitigen Fehlermeldung/Fehlfunktion ist zu deren Mitteilung an DBI AG das zur Verfügung gestellte Ticketsystems zu nutzen. 

6.2. Im Falle einer Fehlermeldung ist der Kunde verpflichtet, DBI AG die Störung oder Fehlfunktion möglichst genau und detailliert im Rahmen des Zumutbaren über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem unter https://knowledge.berta-rudi.com/hc/de/requests/new zu beschreiben, damit zügig reagiert werden kann. Sollten die Fehlermeldungen oder Fehlfunktionen (Störungen) nicht reproduzierbar sein oder nicht aus einem anderen Grunde als erhebliche Funktionsbeeinträchtigung unmittelbar auf die Software selbst zurückzuführen sein, sondern beispielsweise auf vom Kunden veranlasste Änderungen in seiner IT-Infrastruktur oder seiner Webservices beruhen, behält sich die Geltendmachung des Aufwandes nach im Zeitpunkt der Fehlermeldung aktuell geltenden Preisliste vor. 

6.3. Der Kunde stellt auf Verlangen geeignete eigene Daten zur Verfügung, wenn dies für die Reproduzierbarkeit der Störung oder Fehlfunktion erforderlich ist. 

6.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von DBI AG wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, wird ausgeschlossen. 

§ 7 Sperrung des Accounts

7.1. Für den Fall, dass Leistungen aus der SaaS-Lösung von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. 

7.2. DBI AG ist zur sofortigen Sperre des Accounts/Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten und/oder die Nutzung der Software rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen oder der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte DBI AG davon in Kenntnis setzen. DBI AG hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist. 

§ 8 Löschung des Accounts

8.1. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden löscht DBI AG das Kunden-Konto und die darin befindlichen Daten, soweit es sich um personenbezogene Daten handelt nach Vorgaben des Kunden (siehe Auftragsverarbeitungsvertrag). Zu diesen gehören auch die durch nachrangige Projektbeteiligte hinterlegten Daten. Bei Fehlen entsprechender Vorgaben bis zum Vertragsende fordert DBI AG den Kunden auf, innerhalb von 21 Tagen seine Daten auf eigenen Systemen zu sichern. Die Daten werden in gängigen Datenformaten zur Verfügung gestellt. Für die Verteilung der Daten an nachrangige Projektbeteiligte und andere Kontoberechtigte ist allein der Kunde verantwortlich und zuständig. Die Aufforderung zur Sicherung erfolgt jedenfalls per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit über die in seinem Kundenkonto hinterlegten Kommunikationsdaten inklusive E-Mail-Adresse verantwortlich. Nach reaktionslosem Ablauf der Frist wird das Benutzerkonto inklusive der mit diesem verbundenen Daten endgültig gelöscht, es sei denn dieser Vereinbarung vorgehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen. 

8.2. DBI AG ist berechtigt nicht personenbezogene Daten, die Einfluss auf das Berechnungsmodell haben können, weiter zu nutzen. Geschäftsgeheimnisse werden beachtet. 

§ 9 Datenschutz

9.1. Soweit DBI AG auf personenbezogene Daten des Kunden zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiterin für diesen tätig. Die Frage der Zulässigkeit der Auftragsverarbeitung obliegt ausschließlich dem Kunden. 

9.2. Der nach Artikel 28 DSGVO erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein ergänzender Bestandteil dieser Nutzungs- und Vertragsbedingungen, der hiermit verbindlich in die Vertragsbedingungen einbezogen wird. Der AVV ist unter folgendem Link abrufbar 
https://berta-rudi.com/auftragsverarbeitung/ 

9.3. Der AVV wird ergänzt durch die Anlage mit den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Niveaus an Datensicherheit und Datenschutz ( https://berta-rudi.com/technische-und-organisatorische-massnahmen/) und die Übersicht der in die Leistungserbringung einbezogenen Unterauftragnehmer. 

 

C. Support- und Pflegeleistungen

§ 1 Gegenstand

1.1. Der Abschnitt C regelt Support- und Pflegeleistungen sowie die zugesicherten Reaktionszeiten (SLA)und die bereitgestellten Kommunikationskanäle bei Zugänglichmachung (SaaS) der Software in den gewählten Plänen und begrenzt auf den in diesen festgelegten Funktionsumfang (Features). Einzelheiten zum Umfang der einzelnen Services sind in der Leistungsbeschreibung/Angebot zusammengefasst. Die konkret durch DBI AG zu erbringenden Leistungen hängen von der vertraglich vereinbarten Supportklasse ab. Die Leistungsbeschreibung ist unter folgender URL abrufbar: https://berta-rudi.com/leistungsbeschreibung/.  

1.2. Supportleistungen fallen nur dann unter die nachfolgenden Regelungen, wenn bei deren Beauftragung nichts Abweichendes vereinbart wurde. 

§ 2 Supportleistungen

2.1. Nur der Kunde ist berechtigt Supportleistungen durch eine entsprechende Meldung über die zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle (Ticketsystem etc.) an DBI AG in Anspruch zu nehmen. Die Meldung muss den Supportfall so weit konkretisieren, dass Ursache, Art und Auswirkungen daraus erkennbar sind.  

2.2. Der Kunde wird auf Aufforderung durch DBI AG einen Ansprechpartner entweder für potenziell alle Supportanfragen oder jeweils für die konkrete Anfrage benennen, der hinreichend qualifiziert und bevollmächtigt ist, um Nachfragen zu beantworten bzw. notwendige Maßnahmen zu veranlassen. 

2.3. Eine im Wege der Supportleistung zu behebende Funktionsstörung oder Fehlfunktion liegt nur dann vor, wenn deren Ursache in der von DBI AG überlassenen oder zugänglich gemachten Software sowie im Rahmen des gewählten Plans liegt und die vertraglich zu gewährleistenden Systemvoraussetzungen und sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden eingehalten sind.  

2.4. Beinhaltet eine Supportanfrage eine Supportleistung in Form einer Funktionsstörung oder Fehlfunktion außerhalb der Gewährleistung oder nach Ablauf der Gewährleistung und können die Ursachen der Funktionsstörung oder Fehlfunktion nicht mit angemessenem Aufwand beseitigt werden, wird DBI AG die Lösung in Form eines Workarounds (Lösung, welche unabhängig einer Ursachenbehebung die Nutzung der vertraglich geschuldeten Funktionen ermöglicht) anbieten. 

2.5. Die in der Leistungsbeschreibung und/oder SLA angegebenen Reaktionszeiten gelten vorbehaltlich der Erfüllung aller für die konkrete Supportanfrage notwendigen Mitwirkungspflichten des Kunden. Hängt die Erfüllung der Supportanfrage von einer Handlung des Kunden ab oder erfüllt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten nicht, verlängert sich die Reaktionszeit um den Zeitraum bis zu deren Vornahme, sofern diese erforderlich bleiben. 

2.5. Sollte sich herausstellen, dass der Kunde Funktionsstörungen oder Fehlfunktionen durch eine fehlerhafte Bedienung oder ein unsachgemäßes Einwirken auf die Software verursacht oder er sie sonst zu vertreten hat, insbesondere weil es sich nicht um eine im Wege der Supportleistung zu behebenden Funktionsstörung oder Fehlfunktion handelt, hat der Kunde für die insoweit entstehenden Folgen selbst einzustehen. DBI AG kann für alle mit einer solchen Supportanfrage in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, insbesondere für die zur Ermittlung aufgewendete Zeit eine gesonderte Vergütung nach dem aus der unter https://berta-rudi.com/zusatzleistung-verguetung abrufbaren Preisliste ersichtlichen Tages- und/oder Stundensatz (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) verlangen. 

2.6. Andere als die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen umfassen die Supportdienstleistungen nicht. 

§ 3 Support- und Pflegeleistungen für Zusatzfunktionen

3.1. Durch gesonderte Vereinbarung können weitere Support- und Pflegeleistungen insbesondere für die vereinbarten Zusatzfunktionen vereinbart werden. Weitere Einzelheiten, wie Kosten, Leistungsbeschreibung und Nutzungsrechtseinräumung sind dieser Zusatzvereinbarung vorbehalten. 

§ 4 Gewährleistung

4.1. DBI AG gewährleistet, dass die im Rahmen des Support- und Pflegeservice erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen bleiben unberücksichtigt. 

4.2. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, DBI AG die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde hat DBI AG die Fehler unverzüglich in nachvollziehbarer Form und unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in der Regel über das zur Verfügung gestellte Ticketsystem mitzuteilen. Der Kunde wird DBI AG im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehlerbehebung unterstützen. Für solche Mängel, die bei DBI AG nicht reproduzierbar sind, leistet DBI AG keine Gewähr. In diesem Zusammengang anfallende Aufwände sind extra zu vergüten. 

4.3. Gelingt es DBI AG trotz wiederholter Bemühungen nicht, den Mangel zu beheben oder so zu umgehen, dass die Software entsprechend der Produktbeschreibung genutzt werden kann, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu verlangen. 

D. Beratungs-/Schulungsleistungen

§ 1 Leistungsgegenstand

1.1. DBI AG bietet neben der Software berta&rudi für bestimmte Branchen und Unternehmen Beratungsleistungen sowie Experten-Workshops und Anwenderschulungen für moderne Energieberechnung und -beratung an, auch mit dem Ziel einer effektiven Ressourcennutzung und zur Befähigung eines effektiven Einsatzes der berta&rudi-Plattform. 

1.2. Der konkrete Leistungsumfang wird in einem Angebot/Leistungsbeschreibung konkretisiert, welches Vertrags- und Abrechnungsgrundlage ist. 

1.3. Sämtliche Leistungen werden nach Tagessatz oder Pauschalen zuzüglich anfallender gesetzlicher Steuern und ggf. anfallender Reisekosten abgerechnet. Die Höhe der jeweiligen Kostensätze oder Pauschalen ergeben sich aus dem Angebot. 

§ 2 Vertragsschluss

Von DBI AG abgegebene Angebote für Beratungs- oder Schulungsleistungen behalten für 14 Tage ihre Gültigkeit. Nimmt der Kunde diese innerhalb der Frist an, erfolgt eine Abwicklung des Auftrages nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen. Verspätete Mitteilungen zur Angebotsannahme können von DBI AG angenommen werden. In der Regel wird DBI AG dies jedenfalls in Textform bestätigen. Daneben ist auch eine konkludente Annahme, etwa durch Beginn mit Auftragsausführungen, möglich. Auf Anfrage wird DBI AG die nachträgliche Angebotsannahme jedenfalls in Textform bestätigen. 

§ 3 Termine

Vereinbarte Termine können bis 14 Tage vorher verschoben bzw. abgesagt werden. Bei späterer Absage/Verschiebung wird ein Ausfallentgelt in Höhe von 20% des vertraglich vereinbarten Entgelts fällig, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass DBI AG durch den Ausfall kein oder ein niedriger Schaden entstanden ist. DBI AG bleibt es vorbehalten, anstelle der Pauschale den ihr tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.  

§ 4 Mitwirkungspflichten

Die Kunden verpflichten sich zu folgenden Mitwirkungshandlungen: 

  • Ernennung eines Projektleiters / Ansprechpartners, der für alle erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten autorisiert ist 
  • Erforderliche ggf. fortlaufende Informationsbereitstellung 
  • Bereitstellung von Mitarbeitern, Räumlichkeiten, DV- und Telekommunikationseinrichtungen 
§ 5 Zahlungsbedingungen

Die erbrachten Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Erhalt rein netto. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung mehr als vier Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, das Projekt ohne weitere Ankündigung bis zum Eingang der überfälligen Zahlung zu unterbrechen. Ein dadurch ggf. entstehender Schaden ist nicht durch uns zu vertreten. Dies gilt auch bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz, etc.). 

§ 6 Gewährleistung

Sämtliche Gewährleistungsansprüche aufgrund dieses Abschnittes D. verjähren 12 Monaten nach gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

Stand: Böblingen, 21.11.2024